Moin moin,

in BaWü werden LNAs auf Antrag von der Stadt bestellt. Der LNA geht gemäß Rettungsdienstgesetz nur bei Großschadenslagen in den Einsatz.
Sollte es jetzt aber vorkommen, dass alle regulären Notärzte im Einsatz ist, kann man in aller Regel den LNA als "Hintergrund-Notarzt" piepsen.
Korrekterweise darf er dann aber nicht als LNA angesprochen werden und sich nicht so kennzeichnen.
Beispiel von hier:
Dr. xxx aus Heidelberg: Rufname für Notarzteinsätze: 2/79-X. Geht der Arzt als LNA in den Einsatz, heißt er RN-4.

Bevor Fragen kommen: "79" steht für anderweitige, nicht näher Bezeichnete Fahrzeuge und wird hier im Zusammenhang mit den Fahrzeugen der LNAs eingesetzt.

Gruß, Mr. Blaulicht