Zitat Zitat von Brandinspektor
Ich rauche nicht, ich trinke nicht und keine Frauen... ;)
Mein Beileid dazu. Wobei ich auch nicht rauche ;-)


Übrigens, weils zum Thema passt: In Österreich gibt es einen "Feuerwehr-Führerschein". Es gibt dabei eine Sonderregelung für Einsatzfahrer der Feuerwehr, so dass für sie nicht die allgemein gültige Promillegrenze gilt, sondern (Achtung, festhalten) eine HÖHERE!!!, damit die Feuerwehr auch nach der "Nachbesprechung" einsatz- bzw. fahr"tauglich" bleibt...

Hintergrund: die Österreicher haben für LKW > 7,5t die Promillegrenze von 0,5 auf 0,1 gesenkt. Da haben die österreichischen Feuerwehren gemeint, das ginge nicht, weil dieses ein "Quasi-Alk-Verbot" für die Feuerwehrfahrer in der Freizeit bedeuten würde, wenn sie einsatzfahrtauglich bleiben wollen. Also gilt im Zuge des Feuerwehrführerscheins weiterhin die 0,5 Promille. (Weitere Unterschiede des Feuerwehrführerscheins gegenüber der herkömmlichen österreichischen Lenkberechtigung ist z.B. eine Absenkung des Mindestalters auf 18 für LKW > 7,5t (sonst 21)).