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Thema: Dümmer als die Polizei erlaubt :-)

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    In NDS ist das auch kein Problem! Mit 16 kann man frühestens zur aktiven Wehr, denn mit 16 den Truppmann-1-Lehrgang ("Grundlehrgang"), anschließend 2 Jahre Truppmann-2-Ausbildung ("Grundausbildung am Standort"), Abschluss der kompletten Truppmannausbildung durch eine Prüfung. Erst nach Bestehen der Abschlussprüfung darf man bei Einsätzen in die Gefahrenzone (also bis zur Prüfung wie bei der JF - nur bis zum Verteiler!). Somit ist jeder, der direkt in Einsatz ist mindestens 18 Jahre alt!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  2. #2
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    In NDS ist das auch kein Problem! Mit 16 kann man frühestens zur aktiven Wehr, denn mit 16 den Truppmann-1-Lehrgang ("Grundlehrgang"), anschließend 2 Jahre Truppmann-2-Ausbildung ("Grundausbildung am Standort"), Abschluss der kompletten Truppmannausbildung durch eine Prüfung. Erst nach Bestehen der Abschlussprüfung darf man bei Einsätzen in die Gefahrenzone (also bis zur Prüfung wie bei der JF - nur bis zum Verteiler!). Somit ist jeder, der direkt in Einsatz ist mindestens 18 Jahre alt!
    Genau so ist es bei uns auch.Nur wird bei uns so schnell wie möglich nach Truppmann 1 gleich der Sprechfunker gemacht.

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