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Thema: privat - Gelbe Rundumleuchte zur Absicherung VU auf Autobahn erlaubt?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von hannibal
    das bekommst du wenn du mit der Pozilei handelst

    Latexhandschuhe und Händedesinfektion sind dort mangelware :-)
    Danke, gute Idee :)

    Dann hab ich ja auch bald welche *freu*

    MfG Fabsi

  2. #2
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    Gelbes Blinklicht an Privat-PKW erlaubt

    Hallo !

    Um nun etwas Licht in das Dunkle zubekommen, hier nun die wichtigsten Gesetze die zu diesem Thema zubeachten sind, wer vorehat sich für sein PKW eine geleb Rundumleuchte anzuschaffen, um an Unfall oder Gefahrenstellen besser erkannt zuwerden, biten Rundumleuchten doch ein Stück weit mehr Sicherheit.
    Zunächst einmal grundlegendes zu gelben Rundumleuchten steht im §38 Abs.3 StVO, Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht:
    Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.

    Hier wird zunächst nur die Zulässige Verwendung beschrieben, davon unberührt bleiben die Zulassungsvorschriften gemäß StVZO ( StraßenVerkehrs-Zulassungs-Ordnung ).

    Wer solche Leuchten einsetzen darf, ohne diese nachträglich eintragen zumüssen, steht im §52 Zusätzliche scheinwerfer und Leuchten, Abs.4 lautet:
    Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein

    1.

    Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,
    2.

    Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsstelle kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannehilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,
    3.

    Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat,
    4.

    Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat.

    Für diejenigen, die sich eine glebe Rundumleuchte zulegen wollen, gilt dann §53a Warndreieck,Warnleuchte,Warnblinkanlage im Abs.3:
    Warnleuchten, die mitgeführt werden, ohne daß sie nach Absatz 2 vorgeschrieben sind, dürfen abweichend von Absatz 1 von der Lichtanlage des Fahrzeugs abhängig, im Fahrzeug fest angebracht oder so beschaffen sein, daß sie bei Bedarf innen oder außen am Fahrzeug angebracht werden können. Sie müssen der Nummer 20 der Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Verkehrsblatt 1973 S. 558) entsprechen.

    D.h. es dürfen nur die dafür vorgesehenen Leuchten eingesetzt werden, z.zt. gibt diese nur von FG-Hänsch aus dem effekta-Programm als Einzelleuchte Typ 06 und Typ Comet sowie als Rückwärtswarnsysteme.

    MfG
    Geändert von Andreas 53/01 (07.04.2007 um 09:37 Uhr)
    I believe on Digitalfunk

  3. #3
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    Meine Worte. Und die kosten richtig Asche ;-(

  4. #4
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    Dann kauft man sich halt sowas und stellts bei Bedarf aufs Dach. Außerdem hat auch der Warnblinker eine nicht zu unterschätzende Warnwirkung, warum also extra nen Blinklicht aufs Dach? Dann lieber so ne o.g. Blinkleuchte, und die zusammen mitm Warndreieck 100 Meter vors Auto - ist imo viel effektiver..

    Und diese Diskussion "im regen sagt die polizei eh nix" ist ja wohl nich ernst gemeint, oder? Es geht hier darum ob es erlaubt oder verboten ist, da hat die Polizei erst mal nichts mit zu tun.. Und wenn es verboten ist, muss man damit rechnen, dass man einen auf die Nase bekommt.
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  5. #5
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    Hallo !

    Das ist auch eine alternative...

    Anm.: Die mißbräuchliche Verwendung von gelben Blinklicht wird mit einer Ordnungswidrigkeit von 20€ geahndet! Soviel zum "..dann schlägt der Hammer des Gesetztes aber zu!"

    Ich habe bisher noch nie von einem Polizisten gehört,:" Sie schlimmer, das dürfen sie nicht, das ist verboten.." etc.
    Bisher haben sich alle Herzlichst bedankt, für gute und Vorbildliche Absicherung einer Unfallstelle o.ä. Und das ist es worauf es ankommt, solange keiner "Privat-Polizei" spielt und möglicherweise in den Straßenverkehr aktiv eingreift durch Regelung, Sperrung etc., wird kaum einer was sagen . . .
    I believe on Digitalfunk

  6. #6
    Marco112 Gast
    Ich weiss auch nicht ich hab nun eine gelbe Blitzleuchte schon drin zeit ich mein Auto hab, also schon bestimmt ein Jahr und auch shcon mehrmals benutzt zur Absicherung von Unfallstellen. Noch bisher hab ich nie Probleme damit gehabt. Ich hab ausserdem noch ne Warnweste drin und außer dem nrmalen Warndreieck noch eins und eine Baustellenblinklampe wegen Warnwirkung usw. nur einmal hat mich ein Sani vom RTW gefragt ob ich zu viel Zeit hab weil ich da die Unfallstelle geabsichert hab. Soll doch froh sein, hab ich mir da nur gedacht!

    Achso und wo wir grad dabei sind, weiss jemand von euch wo man diese roten Fackeln kaufen kann, die es auf dm RW usw. hat? Ich glaub mit Magnesium sind die.

  7. #7
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    292
    Zitat Zitat von Marco112
    Achso und wo wir grad dabei sind, weiss jemand von euch wo man diese roten Fackeln kaufen kann, die es auf dm RW usw. hat? Ich glaub mit Magnesium sind die.
    Eine Bezugsquelle:
    http://www.feuerwerk-sauer.de/sortim...kel/index.html

    Hatte zunächst auf Ebay geguckt, aber da Warnfackel als pyrotechnisches Material nicht unter 18j abgegeben werden darf, sind sie auf Ebay nicht erhältlich.

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