
Zitat von
Scholwa
Servinger Gemeinde,
ich bin damit beauftragt worden in unserer Wehr ein bisschen zu dokumentieren wer wann was für Atemschutzübungen gemacht hat (Anlegeübung, Einsatzübung usw)
Da fangt ihr aber früh an *g*
In der Ausgabe 2004 der FwDV 7 steht.
9 Dokumentation
9.1 Atemschutznachweis
Jede Einsatzkraft muss einen persönlichen Atemschutznachweis führen; der Atemschutznachweis
kann auch zentral geführt werden. In ihm werden die Untersuchungstermine nach
G 26, absolvierte Aus- und Fortbildung und die Unterweisungen sowie die Einsätze unter
Atemschutz dokumentiert. Der Leiter der Feuerwehr oder eine beauftragte Person bestätigt
die Richtigkeit der Angaben.
Folgende Angaben sind in den Atemschutznachweis mindestens aufzunehmen:
• Datum und Einsatzort
• Art des Gerätes
• Atemschutzeinsatzzeit (Minuten)
• Tätigkeit
So wie ich das lese muß sowas schriftlich erfolgen ... wie willst sonst der Kommandant bzw der Beauftragte die Angaben bestätigen.
Außerdem ist es einfacher wenn jemand mal die Wehr wechselt.
Gibt ja vorgefertigte Atemschutznachweise.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.