Hallo

in Bayern schreibt der Bayrische Gemeindeunfallversicherungs-verband folgendes:

"Bei der Anlage erforderlicher PKW-Stellplätze im Freien gilt nach Norm folgende Regel:

Die Anzahl der Pkw-Stelplätze im Freien soll mindestens der Anzahl der Sitzplätze der im Feuerwehrhaus eingestellten Fahrzeuge entsprechen."

" Für Neubauten sind diese Stellplätze bindend einzuplanen"

aus der Schriftreihe des BAGUV " Sicherheit im Feuerwehrhaus "

Gruß

Bernd