Hallo
in Bayern schreibt der Bayrische Gemeindeunfallversicherungs-verband folgendes:
"Bei der Anlage erforderlicher PKW-Stellplätze im Freien gilt nach Norm folgende Regel:
Die Anzahl der Pkw-Stelplätze im Freien soll mindestens der Anzahl der Sitzplätze der im Feuerwehrhaus eingestellten Fahrzeuge entsprechen."
" Für Neubauten sind diese Stellplätze bindend einzuplanen"
aus der Schriftreihe des BAGUV " Sicherheit im Feuerwehrhaus "
Gruß
Bernd