Hast ja Recht, nur:Zitat von Mr. Blaulicht
Innerhalb eines Landkreises auf einem Funkverkehrskreis ja.
Was spräche beispielsweise dagegen, wenn die gleiche Fünftonfolge in Heidelberg auf z.B. Kanal 468 und in Freiburg auf Kanal z.B. 404 verwendet werden würde ?
Die kommen sich nie ins Gehege.
mfg
e.