Hier werden sie repariert
www.funk-werkstatt.de
Nicht nur die Kameraden in Thüringen haben da Probleme. Auch wir Hessen haben es nicht leicht. Wir sind momentan dabei ein neues Fahrzeug zu beschaffen bzw. es ist schon im Aufbau. Wir wollten auch in dieses neue Fahrzeug ein Teletron FuG 8b-1 mit Verweis auf auf die genannten PDF Dokumente verbauen lassen.
Allerdings hat der Aufbauer dies verweigert und auf die fehlende e-Zulassung verwiesen. Als Begründung wurde angegeben, das er als Hersteller des Fahrzeuges die Einhaltung der entsprechenden EMV-Richtlinien bescheinigen muss. Dies könnte er aber nur wenn er nur Geräte mit e-Zulassung einbaut oder aber das komplette Fahrzeug einer EMV-Prüfung unterziehen würde. Die EMV-Prüfung würde aber mehr kosten als das ganze Fahrzeug.
Weiterhin lehnt der Technische Prüdienst in Hessen die Abnahme von Fahrzeugen ab in denen ein FuG (oder andere Teile) ohne e-Zulassung verbaut sind oder der Hersteller die Einhaltung der EMV-Richtlinien nicht bescheinigt hat.
Wir haben also in den sauren Apfel gebissen und ein Motorola FuG 8 mit Funktronic Commander Handapparat gekauft.
Es gibt also wie bei so vielen Feuerwehr angelegenheiten keine Einheitliche Regelung in Deutschland, sondern jedes Land kocht sein eigenes Süppchen.
gruß,
Hetti
Moin!
Ich grab mal im Archiv...
Wie siehts denn damit aus? ISt die verschärfte Regelung jetzt komplett wieder aufgehoben worden. Darf wieder alles "Alte" verbaut werden? Gibt es da noch irgendwo einen schriftlichen Verweis, der aktuell ist?
Gruß
Gerrit Peters
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Lieber Gerrit,
Das Thema ist umfangreich. Deshalb sind die Richtlinien dick.
Um was geht es konkret?
TM
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Aktueller Stand:
Fahrzeuge mit EZ ab 01.10.2002:
BOS-Funkanlagen mit Produktionsdatum vor 01.10.2002 aber mit BOS-Prüfnummer dürfen eingebaut werden. Für alle anderen elektrischen / elektronischen Baugruppen und Unterbaugruppen, sowie BOS-Funkanlagen mit Produktionsdatum ab 01.10.2002 ist eine e-Kennzeichnung erforderlich.
Fahrzeuge mit EZ vor 01.10.2002:
Die KFZ-Richlinie findet hinsichtlich der e-Kennzeichnung der o.g. Baugruppen / Unterbaugruppen keine Anwendung.
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Ok, das hört sich gut an. Hast du das evtl. schriftlich? Geht um ein Problem beim Einbau in ein Neufahrzeug. Da kennt jemand den aktuellen Stand nicht und meint alte Geräte dürften generell nicht mehr eingebaut werden...
Unter BOS Prüfnummer verstehe ich die FTZ / ZZF / BZT Nr.?
siehe hier: http://www.lfs-bw.de/Fachthemen/Digi...funkgeräte.pdf
Gerrit Peters
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Die e1-Richtlinie findet keine Anwendung. Vorraussetzung ist die TR-BOS Zulassung.
Stand dieser Aussage ca. 2 Jahre
Diese Aussage hab ich schriftlich von meinem zuständigen Innenministerium.
Also egal was hier geschrieben wird, es hat keine Rechtsbindung.
Mein Vorschlag:
Wende Dich an Dein zuständiges Innenministerium.
Dieses sollte natürlich Zeitnah mit dem Einbau erfolgen, da sich die Gesetzeslage ständig ändert.
Gruß
Cockpit
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