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Thema: e1-Richtlinie zu EMV nachgebessert: Alte Geräte können wieder eingebaut werden

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    e1-Richtlinie zu EMV nachgebessert: Alte Geräte können wieder eingebaut werden

    Mit Fortschreibung der EG-Richtlinie 2004/104/EG wurden die bestehenden oben genannten Richtlinien
    geändert. Aus dieser Änderung ergibt sich, dass Nachrüstteile, die keine sicherheitsrelevanten Funktionen
    haben, keine Typengenehmigung (e1-Kennzeichnung) mehr benötigen.
    Die Fahrzeugfunkgeräte nach den Technischen Richtlinien der BOS (TR-BOS) haben definitiv keine
    sicherheitsrelevante Funktion in einem Kraftfahrzeug. Somit entfällt die Verpflichtung zur EG-Typgenehmigung
    und zur e-Kennzeichnung der Geräte.

    GEMÄSS ANLIEGENDER INFO VOM BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUM KÖNNEN ALSO JETZT WIEDER ALTGERÄTE IN NEUE FAHRZEUGE VERBAUT WERDEN (sofern die Vorschriften des Fahrzeugherstellers beachtet werden).
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