Mit Fortschreibung der EG-Richtlinie 2004/104/EG wurden die bestehenden oben genannten Richtlinien
geändert. Aus dieser Änderung ergibt sich, dass Nachrüstteile, die keine sicherheitsrelevanten Funktionen
haben, keine Typengenehmigung (e1-Kennzeichnung) mehr benötigen.
Die Fahrzeugfunkgeräte nach den Technischen Richtlinien der BOS (TR-BOS) haben definitiv keine
sicherheitsrelevante Funktion in einem Kraftfahrzeug. Somit entfällt die Verpflichtung zur EG-Typgenehmigung
und zur e-Kennzeichnung der Geräte.
GEMÄSS ANLIEGENDER INFO VOM BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUM KÖNNEN ALSO JETZT WIEDER ALTGERÄTE IN NEUE FAHRZEUGE VERBAUT WERDEN (sofern die Vorschriften des Fahrzeugherstellers beachtet werden).