Unabhängig von der restlichen Diskussion, das sehe ich aber mal deutlich anders. Wenn jemand nach der Alarmierung meint, als Teil der Feuerwehr Sonderrechte in Anspruch nehmen zu können, dann hat ja wohl auch der Dienstherr der Feuerwehr ein bißchen mitzureden, wie dieser Teil der Tätigkeit als Feuerwehr auszusehen hat (zumal ja auch die formale Zulässigkeit beleuchteter Schilde ein Thema ist). Immerhin befindet er sich zu diesem Zeitpunkt im Dienst (auch unfallversicherungsmäßig).
Bei uns würde jemand, wenn er mit Dachaufsetzer oder so einem Schild ankäme, auch zumindest zu einem Gespräch gebeten werden, und das meiner Meinung nach auch gut so. Genauso wird aber auch mit Leuten gesprochen, die ohne solche Schilder bei der Anfahrt auffallen. Und das bisher mit gutem Erfolg.