Gefahr für die Fahrzeug-Zulassung –
Hilfe vom TÜV
Fehlerhafter Einbau von Leuchten und Rückstrahlern,
die bauartgenehmigt sein müssen? Die Folgen können
weit schlimmer sein, als es die meisten Unternehmer
und Fuhrparkchefs ahnen. Denn, so die Rechtsauslegung
des Bundesverkehrsministeriums: Werden die in
den StVZO-Paragraphen 50-54a aufgeführten "Einschränkungen
und Einbauanweisungen" bei bauartgenehmigungspflichtigen
"lichttechnischen Einrichtungen"
nicht eingehalten, erlösche gemäß Paragraph 19
der StVZO die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug.
Damit habe dieses seine "Zulassung zum Verkehr auf
öffentlichen Straßen verloren".
http://www.tuev-sued.de/uploads/imag...8649/1_149.PDF