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Thema: Digitale Alarmieurn rechtliche Frage

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von überhose
    Aus welchem Bundeland kommst du?

    Allgemein kann man sagen:
    Die Entschädigung für den Arbeitgeber muss von der Kommune gezahlt werden. Eine "Besoldung" für freiwillige Feuerwehrleute nicht.
    Also hier in RLP gibts pro Mann und Einsatzstunde 8€, die gehen bei uns aber in die Mannschaftskasse und der nächste Ausflug wird davon bezahlt. Bei ner Nachbarwehr von uns bekommt man das Geld allerdings ausbezahlt

  2. #2
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    127

    OT

    So gut möchte ich das auch mal haben...


    So long!

    Schubsi

    ***
    Rechtschreibfehler gehen automatisch in das Eigentum des Finders über.

  3. #3
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    Zitat Zitat von überhose
    Vielleicht kommunale Regelung, aber sicher nicht in ganz RLP!
    Die 8 Euro gibts auch in der Nachbarverbandsgemeinde und in der Nachbarwehr, die aber in einem anderen Kreis liegt... Eine rein kommunale Regelung kann es eigentlich nicht sein, sonst wäre es ja extremer Zufall, dass es hier überall genau 8 Euro gibt. Außerdem bezahlen die VGen die Kohle bestimmt nicht, weil sie davon so viel haben...

  4. #4
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    Also bei uns in der VG ist es ebenso geregelt, das wir 8 €/h bei kostenpflichtigen Einsätzen von der Kommune bezahlt bekommen ( Freizeitentschädigung laut Kontoauszug *g*)
    ---------
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