Eine Turmwache auf dem »St. Remigii-Thurm«, die von »zwey getreuen, fleißigen Wächtern versehen wurde und die ggf. die Brandglocke schlugen.
In der Brandordnung hieß es weiterhin, dass »bey Abwesenheit oder etwa beym tieffen Schlaff«, der Wächter der »Opffermann zu St. Remigii« den Kirchturm öffnen und die Brandglocke schlagen sollte.
Von Digitalfunk war zwar noch nicht die Rede, aber auf Redundanz wurde geachtet.