Ich glaube er wollte soviel sagen wie "Kann man als Feuerwehrmann des Bundeslandes A auch an die Feuerwehrschule des Bundeslandes B oder C kann".Zitat von Andreas 53/01
Gruß
firefighteropp
Ich glaube er wollte soviel sagen wie "Kann man als Feuerwehrmann des Bundeslandes A auch an die Feuerwehrschule des Bundeslandes B oder C kann".Zitat von Andreas 53/01
Gruß
firefighteropp
Hallo !
Sicher könnte man, wenn der Feuerwehrangehörige (SB) die kosten trägt.
Ich wüsste aber keinen vernünftigen Grund, warum das gemacht werden sollte !?
I believe on Digitalfunk
Moin moin,Zitat von Andreas 53/01
da fallen mir mehrere Gründe ein:
- Man wohnt im Grenzgebiet, und die "fremde" Schule ist näher.
- Man verbindet die Ausbildung mit einem Urlaub in einem anderen Bundesland
- Man möchte die Ausbildung mit Bekannten machen, die aber in einem anderen Bundesland wohnen
- Man steht kurz vor einem Umzug und möchte die Ausbildung bereits im neuen Bundesland machen
Man ist bereits umgezogen, war aber schon in der "alten" Schule angemeldet
- ...
Gruß, Mr. Blaulicht
Die eigene Schule bietet den Lehrgang nicht anZitat von Andreas 53/01
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Man mag den Lehrer in der eigenen Schule nicht...
:-)
Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".
Also, wenn ich Umziehe oder ein Umzug bevor steht, hätte ich andere Gedanken oder Sorgen als irgendeinen Lehrgang, dann versuche auf "Teufel komm raus" diesen besuche ...
Aber gut, wenn einer möchte dann kann er das gerne tuen.
Wobei cih aber eher denke, das die Feuerwehrschulen bzw. das Bundesland nicht machen wird, weil Ziel ist es das möglichst alle Lehrgangsplätze belegt werden, bevor ich die Leute in ein anderes Bundesland schicke..!?
I believe on Digitalfunk
es geht um den Sachverhalt das die eine schule einen Lehrgang nicht anbietet
die Gestellung sollte aber über die Gemeinde erfolgen
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
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