ISt es möglich als Feuerwehrmann des BL A einen Lehrgang der FWS des BLs B oder C zu besuchen
wie verhält es sich mit der AKNZ?
welche Voraussetzungen gibt es dort?
ISt es möglich als Feuerwehrmann des BL A einen Lehrgang der FWS des BLs B oder C zu besuchen
wie verhält es sich mit der AKNZ?
welche Voraussetzungen gibt es dort?
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Auszug der FAQ für die FWS aus Bayern
Teilnahmevoraussetzungen
Häufig gestellte Fragen
Wichtige Hinweise für Lehrgangsteilnehmer
Übersicht der SFSR-Lehrgänge
Druckversion dieser FAQ
-Wer kann an den Lehrgängen teilnehmen?
Alle Feuerwehrdienstleistenden der bayerischen Feuerwehren.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Könntest Du bitte Deine Wörter ausschreiben, dann könnte man auch lesen was Du da meintest mit BLA der FWS BLS C und AKNZ ...!?!?!Zitat von hannibal
I believe on Digitalfunk
Ich glaube er wollte soviel sagen wie "Kann man als Feuerwehrmann des Bundeslandes A auch an die Feuerwehrschule des Bundeslandes B oder C kann".Zitat von Andreas 53/01
Gruß
firefighteropp
Hallo !
Sicher könnte man, wenn der Feuerwehrangehörige (SB) die kosten trägt.
Ich wüsste aber keinen vernünftigen Grund, warum das gemacht werden sollte !?
I believe on Digitalfunk
Moin moin,Zitat von Andreas 53/01
da fallen mir mehrere Gründe ein:
- Man wohnt im Grenzgebiet, und die "fremde" Schule ist näher.
- Man verbindet die Ausbildung mit einem Urlaub in einem anderen Bundesland
- Man möchte die Ausbildung mit Bekannten machen, die aber in einem anderen Bundesland wohnen
- Man steht kurz vor einem Umzug und möchte die Ausbildung bereits im neuen Bundesland machen
Man ist bereits umgezogen, war aber schon in der "alten" Schule angemeldet
- ...
Gruß, Mr. Blaulicht
Die eigene Schule bietet den Lehrgang nicht anZitat von Andreas 53/01
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Man mag den Lehrer in der eigenen Schule nicht...
:-)
Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".
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