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Thema: Feuerwehrschulen eines anderen BL

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  1. #1
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    Feuerwehrschulen eines anderen BL

    ISt es möglich als Feuerwehrmann des BL A einen Lehrgang der FWS des BLs B oder C zu besuchen

    wie verhält es sich mit der AKNZ?

    welche Voraussetzungen gibt es dort?
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  2. #2
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    Auszug der FAQ für die FWS aus Bayern
    Teilnahmevoraussetzungen
    Häufig gestellte Fragen

    Wichtige Hinweise für Lehrgangsteilnehmer
    Übersicht der SFSR-Lehrgänge
    Druckversion dieser FAQ

    -Wer kann an den Lehrgängen teilnehmen?

    Alle Feuerwehrdienstleistenden der bayerischen Feuerwehren.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    Zitat Zitat von hannibal
    ISt es möglich als Feuerwehrmann des BL A einen Lehrgang der FWS des BLs B oder C zu besuchen

    wie verhält es sich mit der AKNZ?

    welche Voraussetzungen gibt es dort?
    Könntest Du bitte Deine Wörter ausschreiben, dann könnte man auch lesen was Du da meintest mit BLA der FWS BLS C und AKNZ ...!?!?!
    I believe on Digitalfunk

  4. #4
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    Zitat Zitat von Andreas 53/01
    Könntest Du bitte Deine Wörter ausschreiben, dann könnte man auch lesen was Du da meintest mit BLA der FWS BLS C und AKNZ ...!?!?!
    Ich glaube er wollte soviel sagen wie "Kann man als Feuerwehrmann des Bundeslandes A auch an die Feuerwehrschule des Bundeslandes B oder C kann".

    Gruß
    firefighteropp

  5. #5
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    Hallo !

    Sicher könnte man, wenn der Feuerwehrangehörige (SB) die kosten trägt.
    Ich wüsste aber keinen vernünftigen Grund, warum das gemacht werden sollte !?
    I believe on Digitalfunk

  6. #6
    Registriert seit
    05.10.2003
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    4.289
    Zitat Zitat von Andreas 53/01
    Ich wüsste aber keinen vernünftigen Grund, warum das gemacht werden sollte !?
    Moin moin,

    da fallen mir mehrere Gründe ein:
    - Man wohnt im Grenzgebiet, und die "fremde" Schule ist näher.
    - Man verbindet die Ausbildung mit einem Urlaub in einem anderen Bundesland
    - Man möchte die Ausbildung mit Bekannten machen, die aber in einem anderen Bundesland wohnen
    - Man steht kurz vor einem Umzug und möchte die Ausbildung bereits im neuen Bundesland machen
    Man ist bereits umgezogen, war aber schon in der "alten" Schule angemeldet
    - ...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  7. #7
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Andreas 53/01
    Hallo !

    Sicher könnte man, wenn der Feuerwehrangehörige (SB) die kosten trägt.
    Ich wüsste aber keinen vernünftigen Grund, warum das gemacht werden sollte !?
    Die eigene Schule bietet den Lehrgang nicht an
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  8. #8
    Registriert seit
    11.01.2003
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    Man mag den Lehrer in der eigenen Schule nicht...

    :-)
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

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