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Thema: Rechtsgrundlage 2m Band

  1. #1
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    Rechtsgrundlage 2m Band

    Hallo,
    wollte mal hören wo ich die Rechtsgrundlage (2m Band) für die Kanalbelegung herbekomme.
    Benötige sie für Rheinland-Pfalz .
    Mir wurde gesagt das unserer Stadt nur 2 2m Band Känale zu verfügen stehen .
    Das glaube ich irgendwie nicht und benötige deshalb irgendein offizelles Schriefstück.
    Danke

  2. #2
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    Hallo !

    Welche Stadt?

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  3. #3
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    Normalerweise sind der Feuerwehr zwei 2m Kanäle zugewiesen. Beliebt sind zum Beispiel die Kanäle 50 und 53 WU. Normalerweise müssen die Feuerwehr 2m Quetschen im Wenigkanalmodus programmiert sein. Theoretisch könntest du natürlich auf jedem beliebigen Kanal herumfunken. Dabei kann es passieren, dass du in einem anderen Sprechfunkdienst herumfunkst, zB Polizei. Die Polizei benutzt zum Bleistift gerne in größeren Städten 2m Relaisfunknetze.
    Deshalb sind jeder BOS bestimmte Kanäle und Reservekanäle zugeteilt. Sollte einmal Kanalnot herrschen, wendest du dich vertrauensvoll an deine Leitstelle, die sagt dir dann welchen Kanal du noch benutzen kannst, ohne jemand anders zu stören.

    Gruß...
    Hilfe! Ich weiß nicht was ich hier reinschreiben soll!?...

  4. #4
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    Stadt Neuwied.....und wir haben keine Leitstelle werden von der Schaltwarte der Stadtwerke alarmiert....
    Danke für eure Hilfe

  5. #5
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    Hallo !

    Wie, ihr werdet durch die Stadtwerke alarmiert? Läuft dort der Notruf 112 auf ?

    Für Neuwie sind der Kanal 42 U/W und 54 U/W vorgesehen.

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  6. #6
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    Der Notruf 112 in Neuwied läuft tatsächlich bei den Stdtwerken auf.
    Zitat:-----
    Zwischen Stadt Neuwied und den Stadtwerken Neuwied GmbH besteht ein sog. Feuerwehrbesorgungsvertrag. Aus diesem Vertrag ergehen nach dem LBKG ( Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz ) den Stadtwerken Neuwied GmbH folgende Aufgaben:

    - Notrufannahme
    - Erstalarmierung
    - Feuerwehrtagesbereitschaft.
    -----------
    http://www.swn-neuwied.de/jsp/epctrl...000062&pri=swn

    Sachen gibts.......
    mfg
    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  7. #7
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    Genau so läuft das bei uns ab.
    Das mit den 2 Kanälen ist klar aber warum hat unser Nachbar (Stadt Bendorf) mehr als 2 Kanäle .
    Das verstehe ich irgendwie nicht .
    Danke

  8. #8
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    Hallo Bendi,

    die Stadt Neuwied hat von der KV die Kanäle 54 und 42 zugeteilt bekommen, die K.V. hat diese wiederum vom ISm zugeteilt bekommen, die Kanäle wurden in der BOS Funkrichtlinie festgelegt, welche im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Rheinland-Pfalz veröffentlicht wurde.

    Für den Kater gibt es noch den Kanal 53. Für den Gefahrstoffzug gibt es die Kanäle 31,27,25.

    Mayen-Koblenz hat den Kanal 55 und der Westerwaldkreis den Kanal 56. Die Kanäle müssten in allen Löschzügen, auch in Engers bekannt sein.

    Andere Kanäle sollen nach Möglichkeit nicht benutzt werden, da zum einen die Polizei und der Rettungsdienst auf diesen Kanälen arbeiten könnten, auch besteht die Möglichkeit durch Fremdnutzung eines nicht zugeteilten Kanales, die Digitale Alarmierung eines benachbarten Kreises zu stören.

  9. #9
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    Hallo,
    nach meinen Informationen verwendet die Stadt Bendorf mehr Känal .
    Das mit der Anzahl der Kanäle bzw die Verwendung ist uns sehr wohl bekannt .
    Würde gern nur mal wissen,ob und wenn wo ich diese Rechtgrundlage nachlesen kann.
    Danke

  10. #10
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    kann ich als Gemeinde aber auf dem Dienstweg noch weitere Kanäle im Rahmen der vom IM freigegeben beantragen?
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

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