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Thema: Rechtsgrundlage 2m Band

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Hallo Bendi,

    die Stadt Neuwied hat von der KV die Kanäle 54 und 42 zugeteilt bekommen, die K.V. hat diese wiederum vom ISm zugeteilt bekommen, die Kanäle wurden in der BOS Funkrichtlinie festgelegt, welche im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Rheinland-Pfalz veröffentlicht wurde.

    Für den Kater gibt es noch den Kanal 53. Für den Gefahrstoffzug gibt es die Kanäle 31,27,25.

    Mayen-Koblenz hat den Kanal 55 und der Westerwaldkreis den Kanal 56. Die Kanäle müssten in allen Löschzügen, auch in Engers bekannt sein.

    Andere Kanäle sollen nach Möglichkeit nicht benutzt werden, da zum einen die Polizei und der Rettungsdienst auf diesen Kanälen arbeiten könnten, auch besteht die Möglichkeit durch Fremdnutzung eines nicht zugeteilten Kanales, die Digitale Alarmierung eines benachbarten Kreises zu stören.

  2. #2
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    Hallo,
    nach meinen Informationen verwendet die Stadt Bendorf mehr Känal .
    Das mit der Anzahl der Kanäle bzw die Verwendung ist uns sehr wohl bekannt .
    Würde gern nur mal wissen,ob und wenn wo ich diese Rechtgrundlage nachlesen kann.
    Danke

  3. #3
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    kann ich als Gemeinde aber auf dem Dienstweg noch weitere Kanäle im Rahmen der vom IM freigegeben beantragen?
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

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