Hallo,
einmal @ Kater Köln, Überleiteinrichtungen (Funk-Draht, 2m-4m) sind in Leitstellen und teilweise auch in ELW gängiges Equipment, allerdings sollten entsprechende Fehlfunktionen unterbunden werden.
@ all: Nebenbei bemerkt scheint hier mit zweierlei Maß gemessen zu werden. Es gibt eigentlich nicht "ein bischen verboten" oder "strengstens verboten". Verboten ist verboten, und was die vertraulichkeit des nicht öffentlich gesprochenen Wortes angeht, so gilt dies für Telefon- wie auch für Funkgespräche.
Somit ist in meinen Augen das abhören des BOS-Funks ebenso illegal wie das anzapfen irgendwelcher Telefonleitungen. Wobei dies sicherlich auch noch weitere Tabestände erfüllt, was allerdings in der Grundbetrachtung nebensächlich ist. Denn verboten ist verboten. Es gibt ja auch nicht "ein bischen schwanger".....