Ca. ein halbes Jahr ist eine kritische Aussage, denn:
Swissphone übernimmt für eine durchgeführte Reparatur 6 Monate Garantie.
Zwar unterliegen im Wege der Reparatur eingebaute Ersatzteile zudem der 24 monatigen Gewährleistung. Allerdings wird auch nur in den ersten sechs Monaten vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war. Danach liegt die Beweispflicht beim Auftraggeber.
Sind also mehr als sechs Monate vergangen, hast du schlechte Karten. Dann mußt du mal höflich anfragen, ob eine Rep. im Wege der Kulanz möglich wäre.
Vibratoren sind meiner Kenntnis nach von der Garantie nicht ausgenommen.