Zitat Zitat von gumbaer
auf die E-Zulassung muss nicht geachtet werden, da das Funkgerät nicht zu einer Sicherheitstechnischen Ausrüstung des Fahrzeugs gehört.
Falsch! Man muss auf die E-Zulassung achten, da das Gerät sonst nicht verbaut werden darf. Zumindest in einem Neufahrzeug.