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Thema: FME Schleifen Rechte & Gesetze

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Quattro-xls Gast

    antwort

    die Kameraden sind nicht in der öffentlichkeit mit bos funk herumgelaufen
    es ist so das sich ein nicht feuerwehr angehöriger wichtig machen will und es auch geschaft hat.

  2. #2
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    und was genau hat er den Kameraden unterstellt ?
    PN-Fach ist wieder aktiv. Bitte keine Anfragen wegen Programmiersoftware .

  3. #3
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    Zitat Zitat von Quattro-xls
    die Kameraden sind nicht in der öffentlichkeit mit bos funk herumgelaufen
    es ist so das sich ein nicht feuerwehr angehöriger wichtig machen will und es auch geschaft hat.
    Das ist doch sch**** egal. Es ist VERBOTEN, den BOS Funk abzuhören Punkt. Wenn man dann auch noch so blöd ist, und es jemanden sagt, dass man im stillen Kämmerchen den Funk mithört, hat man nichts anderes verdient.
    Wir haben hier eine gute Suchfunktion - es wäre schön, wenn sie auch benutzt würde...

  4. #4
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    Für den Thread hier ist das egal, aber es wird wohl auf betreiben eines nicht TR-BOS (Mithörfunktion) konformen Melders und verstoß gegen das TKG rauslaufen.

    duese

  5. #5
    Quattro-xls Gast

    antwort

    Es ging um die schleifen mithören nur zu einem kleinen teil das haupte sind die schleifen

  6. #6
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    Zitat Zitat von Quattro-xls
    Es ging um die schleifen mithören nur zu einem kleinen teil das haupte sind die schleifen
    Empfang von Nachrichten, die nicht für einen bestimmt sind...

    oder so ähnlich.
    Das reicht dann schon.

    Einbehalten von "privaten" Meldern: In einem solchen Falle ist es durchaus drin, das der GBI die Melder einkassiert und Richtlinien Konform programmiert dann wieder herausgibt.

    Im übrigen gibt es keine privaten Melder.
    Wenn sich jemand privat einen Meldeempfänger anschafft, dann hat er diesen entsprechend anzumelden. Da dieses im BOS Bereich nicht geht, darf er also einen solchen Melder überhaupt nicht betreiben.
    Es gibt aber Übereinkünfte mit Gemeinden, dass private Melder als Melder der HiOrg angesehen werden. Diese werden dann auch entsprechend gewartet. Es wird so gehandhabt, als wären es Melder der HiOrg. Diese werden dann auch entsprechend angemeldet.
    Das Funkmeldeempfänger nicht gemeldet werden müssen ist ein Märchen. Zumindest muss eine Aufstellung der Meldeempfänger existieren, mit allen Daten. Diese wird 1 mal jährlich ans IM geschickt. Wenn nicht, gibts böse nachfragen bei der Gemeinde.
    Es werden allerdings keine Gebühren dafür mehr von der BundesNetzAgentur erhoben.

    Und ... ein GBI dürfte Vollzugsbeamter der Gemeinde sein. Dann wäre eine "Beschlagnahme" durchaus rechtlich in Ordnung, allerdings bedarf es dann eines entsprechenden Protokolls und einer darauf folgenden Strafanzeige.

    Ich persönlich halte das Beschaffen von privbaten Meldern für mehr als nur bedenklich. Erstens ist es eine rechtliche Grauzone, da es sich um ein Empfangsgerät handelt, das den Empfang des BOS Funks ermöglicht. Diese Empfänger haben in privaten Händen nichts verloren.
    Zum anderen, wenn die Gemeinde so klamm ist, das keine Melder für die Feuerwehr angeschafft werden, dann sollte man dieses mal hinterfragen. Eventuell ist ja auch eine Beschaffung nicht so notwendig, weil bei 10 Einsätzen im Jahr.... da reicht eine Sirenenalarmierung durchaus aus.

    Allerdings halten sich ja viele für wichtig, da muss dann auch für diese 10 Einsätze ein Melder her....

    r.

    PS: Ich bin nicht mehr in einer HiOrg, unter anderem, weil mir solch wichtige Leute, die alles besser Wissen (aber einen Zumischer nicht richtig anschliessen können), gehörig auf den Keks gingen.

  7. #7
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    Zitat Zitat von russmeyer
    Und ... ein GBI dürfte Vollzugsbeamter der Gemeinde sein. Dann wäre eine "Beschlagnahme" durchaus rechtlich in Ordnung, allerdings bedarf es dann eines entsprechenden Protokolls und einer darauf folgenden Strafanzeige.
    Das ist ja mal ganz interessant. Auf welcher rechtlichen Grundlage wird ein GBI Vollzugsbeamter?

    Und private Melder können nicht eingezogen werden, wie man es auch dreht und wendet.
    Nur mal angenommen es darf keine rein privaten Melder geben (auch hier welche Rechtsgrundlage sagt das?)

    Entweder es kauft sich jemand einen Melder und überläßt ihn der HiOrg. Dann ist der Fall klar und der Melder untersteht der "Verwaltung" der HiOrg.
    Das war hier aber nicht der Fall.
    Dann ergeben sich zwei Möglichkeiten:
    1. Der Betrieb ist mit den für die Person zutreffenden Schleifen erlaubt.
    2. Der Betrieb ist nicht erlaubt.
    In beiden Fällen ist der Melder noch privat und die HiOrg darf nicht drüber verfügen. In beiden Fällen läge hier eine unerlaubte Handlung vor, gibt aber dem GBI kein Recht das Ding einzuziehen.

    duese

  8. #8
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    3.360
    Dann bin ich der erste der mal der Sache mit den Meldern wiederspricht...

    Mein Eigentum bleibt immer mein Eigentum egal was kommt

    oder bezahlt die Stadt den Piepser wenn er kaputt geht?

    und das kann mir keiner wegholen und irgendwas ändern...

    Der richtige Weg wäre es gewesen die Kameraden schriftlich darauf hinzuweisen das das was Sie machen nicht richtig ist

    das streit ich auch nicht ab; auch das wenn gute Worte nicht fruchten man konsequenzen ergreifen muss ist ok

    aber alles was sich danach abgespielt hat find ich einfach nicht in Ordnung, das hätte man auch ganz einfach klären können;
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  9. #9
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    Das mit den Vollzugsbeamten regelt z.B. in Nds. das Brandschutzgesetz.

    Der "richtige" Weg wäre definitiv Strafanzeige wegen verstosses gegen das TKG gewesen.
    Wenn hier wieder einige versuchen, ihren privat gekauften Melder hoch zu loben, dann kann ich nur sagen: Ihr seit alle sooooo wichtig!!!!

    Wegen solchen Leuten, die alles besser wissen und meinen sie hätten die Weisheit mit dem Löffel gefuttert, gehen manche Hilfsorganisationen noch zugrunde.
    Genau diese Leute sind es, die meinen, es müsste dies und das beschafft werden, die Ausrüstung muss so und so aussehen, wenn die Gemeinde das nicht kauft, kaufen wir es eben selber usw.
    Z.B. Handschuhe, Einsatzjacken etc. Muss alles auf dem neuesten Stand sein, weil, es gibt ja den Flashover etc.
    Wenn es dann aber Brennt, dann sind das meistens die Leute, die in 3. Reihe sich hinterm Verteiler verstecken. Drehleiter aufentern??? Fehlanzeige, weil der Stift 5 cm aussem A... kriecht.
    Was, auf den Balken soll ich treten??? Der kann ja brechen, weil angekokelt... etc.
    Sowas ko... mich echt an!!!!
    Es gibt auch ausnahmen davon, aber die sind sehr selten.

    "Meinen Privaten Melder rührt keiner an"... wahrscheinlich auch so ein wichtiger.....

    Bis dann die Strafanzeige auf dem Tisch liegt und das grosse heulen anfängt, weil, man hat das alles ja nicht so gewusst und überhaupt...

    Solange hier die Gemeinden nicht einschreiten, sondern diesen Wildwuchs auch noch fördern, solange wird sich da auch nichts ändern.

    r.

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