Zum Thema Jeder darf einen Melder Haben:
Der Melder ist zwar privates Eigentum, mann ist aber als Privatperson nicht berechtigt ihn in der BRD zu betreiben. Daher wird der Kanalquarz entfernt, der den Empfang ermöglicht. Den Rest darf mann natürlich behalten.
Wenn Es zur Anzeige Kommt kommen Folgende § ins Spiel:
- Missbrauch von Funkempfangsanlagen der BOS,
- Verstöße gegen dasTKG (Telekommunikationsgesetz)
- widerrechtlichem Betrieb von Funkempfangsanlagen
- Verstoß gegen §201 Abs. 3 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes)
- Verstoß gegen §203 Abs. 2,4,5 (Verletzung von Privatgeheimnissen)
- Verstoß gegen §353 b (Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht
Frage Wofür mehr Schleifen auf dem Melder = Konnte Keiner sagen
Frage ist dies Rechtens= Nein Schleifen sowie Mithören
Hätten der GBI und der Wefü anders handeln können Kameradschaftlich= Ja hätten sie bzw haben sie und sind einer Anzeige aus dem weg gegangen.
Die Melder sind alle wieder da Jedoch Ohne Sprachspeicher Mithören usw und nur die schleife der Ortswehr
Gestern sind dan die Melder wieder eingesammelt worden und werden mit Sprachspeicher usw wieder Prog.
Kommt dieser Fall noch mal in der FW vor wird Anzeige Erstattet und die Kameraden werden aus der FW ausgeschlossen.
Es wurde angekündigt das die Melder in nächster Zeit noch mal Geprüft werden.
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