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Thema: FME Schleifen Rechte & Gesetze

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    5.311
    Genau so sieht doch mal gesunder Menschenverstand aus :)

    Das kann ich nur loben.

    Bin bei uns selbst auch nicht zum GH gefahren, als ich noch keinen Melder hatte und trotzdem den halben LZ von uns hab durch den Ort fahren sehen.

    Schließlich ist jede Wehr für ihre Alarmierung selbst verantwortlich und wenn jemand aus kostennot einen Melder "sponsorn" will, dann sollte dieser auch in den Besitz der Stadt übergehen. Man kann ja auch vereinbaren, dass nach Austritt er den Melder wieder zurück geschenkt bekommt.

    MfG Fabsi

  2. #2
    Quattro-xls Gast

    Zusammenfassung

    Zum Thema Jeder darf einen Melder Haben:

    Der Melder ist zwar privates Eigentum, mann ist aber als Privatperson nicht berechtigt ihn in der BRD zu betreiben. Daher wird der Kanalquarz entfernt, der den Empfang ermöglicht. Den Rest darf mann natürlich behalten.

    Wenn Es zur Anzeige Kommt kommen Folgende § ins Spiel:

    - Missbrauch von Funkempfangsanlagen der BOS,

    - Verstöße gegen dasTKG (Telekommunikationsgesetz)

    - widerrechtlichem Betrieb von Funkempfangsanlagen

    - Verstoß gegen §201 Abs. 3 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes)

    - Verstoß gegen §203 Abs. 2,4,5 (Verletzung von Privatgeheimnissen)

    - Verstoß gegen §353 b (Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht



    Frage Wofür mehr Schleifen auf dem Melder = Konnte Keiner sagen
    Frage ist dies Rechtens= Nein Schleifen sowie Mithören

    Hätten der GBI und der Wefü anders handeln können Kameradschaftlich= Ja hätten sie bzw haben sie und sind einer Anzeige aus dem weg gegangen.


    Die Melder sind alle wieder da Jedoch Ohne Sprachspeicher Mithören usw und nur die schleife der Ortswehr

    Gestern sind dan die Melder wieder eingesammelt worden und werden mit Sprachspeicher usw wieder Prog.


    Kommt dieser Fall noch mal in der FW vor wird Anzeige Erstattet und die Kameraden werden aus der FW ausgeschlossen.

    Es wurde angekündigt das die Melder in nächster Zeit noch mal Geprüft werden.

    -----------------------Ende---------------------------

  3. #3
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    der Fehler fing an als Ihr die Fme aus der hand gegeben habt
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  4. #4
    Quattro-xls Gast

    antwort

    Ist richtig

  5. #5
    Registriert seit
    24.07.2002
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    337
    Ich glaube es wurde schon lange genug in diesem Thrad Diskutiert, finde aber es wird durch Gebetsmühlenartige Wiederholung auch nicht richtiger - der Fehler fing meines Erachtens bereist zu dem Zeitpunkt an, an dem die Betroffenen Kameraden das Maß etwas überschritten und sich Zugang zu Informationen beschafften die nunmal für Sie nicht bestimmt sind...

  6. #6
    Registriert seit
    27.06.2006
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    113
    der Fehler fing an als Ihr die Fme aus der hand gegeben habt
    stellt Euch mal vor, die Jungs hätten die Melder nicht hergegeben.
    Vermutlich war dem Einsammler ja bekannt was mit den Meldern los war und was damit gemacht wurde.

    Glaubt Ihr, das nicht rausgeben hätte die Situation und die Stimmung geändert?
    Vermutlich wären sie vom Dienst ausgeschlossen worden und hätten zusätzlich eine Anzeige erhalten.

  7. #7
    Registriert seit
    01.08.2006
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    2.332
    Es wurde angekündigt das die Melder in nächster Zeit noch mal Geprüft werden.

    -----------------------Ende---------------------------[/QUOTE]
    ich würde sagen der ist nicht mehr da

  8. #8
    Quattro-xls Gast

    antwort

    Klar bin ich noch da aber das thema ist für mich soweit durch aber wenn noch fragen da sind schreibt sie doch :-) bis bald.

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