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Thema: FME Schleifen Rechte & Gesetze

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von überhose
    Jetzt gibt es im Grunde zwei Möglichkeiten:
    1. Die Vorgehensweise, die im hier diskutierten Fall angewandt wurde.
    2. Meldung an Polizei mit allen entsprechenden Folgen.
    Nein, die erste Möglichkeit gibt es nicht, die ist genau so illegal wie die fremden Schleifen auf dem Melder.

    Also bleibt Deiner Argumentation nach nur 2. Denn auch ein WeFü hat sich an geltendes Recht zu halten, nicht nur die Mannschaft.

    duese

  2. #2
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    @Joe:
    Tut mir leid, aber selbst wenn die Kameraden ständig mit offenem Melder rumlaufen, rechtfertigt das nicht das gezeigte Vorgehen.

    Wenn wir den "Regelscheiß" außer acht lassen, dann dürfen die Kameraden auch mit offenem Melder rumlaufen. Oder ist das TKG eine andere Regel als das StGB?

    duese

    €: Dass die Kameraden Mist gebaut haben wissen sie doch und streiten das auch nicht ab......

  3. #3
    Quattro-xls Gast

    antwort

    die Kameraden sind nicht in der öffentlichkeit mit bos funk herumgelaufen
    es ist so das sich ein nicht feuerwehr angehöriger wichtig machen will und es auch geschaft hat.

  4. #4
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    und was genau hat er den Kameraden unterstellt ?
    PN-Fach ist wieder aktiv. Bitte keine Anfragen wegen Programmiersoftware .

  5. #5
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    Zitat Zitat von Quattro-xls
    die Kameraden sind nicht in der öffentlichkeit mit bos funk herumgelaufen
    es ist so das sich ein nicht feuerwehr angehöriger wichtig machen will und es auch geschaft hat.
    Das ist doch sch**** egal. Es ist VERBOTEN, den BOS Funk abzuhören Punkt. Wenn man dann auch noch so blöd ist, und es jemanden sagt, dass man im stillen Kämmerchen den Funk mithört, hat man nichts anderes verdient.
    Wir haben hier eine gute Suchfunktion - es wäre schön, wenn sie auch benutzt würde...

  6. #6
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    Für den Thread hier ist das egal, aber es wird wohl auf betreiben eines nicht TR-BOS (Mithörfunktion) konformen Melders und verstoß gegen das TKG rauslaufen.

    duese

  7. #7
    Quattro-xls Gast

    antwort

    Es ging um die schleifen mithören nur zu einem kleinen teil das haupte sind die schleifen

  8. #8
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    Zitat Zitat von Quattro-xls
    Es ging um die schleifen mithören nur zu einem kleinen teil das haupte sind die schleifen
    Empfang von Nachrichten, die nicht für einen bestimmt sind...

    oder so ähnlich.
    Das reicht dann schon.

    Einbehalten von "privaten" Meldern: In einem solchen Falle ist es durchaus drin, das der GBI die Melder einkassiert und Richtlinien Konform programmiert dann wieder herausgibt.

    Im übrigen gibt es keine privaten Melder.
    Wenn sich jemand privat einen Meldeempfänger anschafft, dann hat er diesen entsprechend anzumelden. Da dieses im BOS Bereich nicht geht, darf er also einen solchen Melder überhaupt nicht betreiben.
    Es gibt aber Übereinkünfte mit Gemeinden, dass private Melder als Melder der HiOrg angesehen werden. Diese werden dann auch entsprechend gewartet. Es wird so gehandhabt, als wären es Melder der HiOrg. Diese werden dann auch entsprechend angemeldet.
    Das Funkmeldeempfänger nicht gemeldet werden müssen ist ein Märchen. Zumindest muss eine Aufstellung der Meldeempfänger existieren, mit allen Daten. Diese wird 1 mal jährlich ans IM geschickt. Wenn nicht, gibts böse nachfragen bei der Gemeinde.
    Es werden allerdings keine Gebühren dafür mehr von der BundesNetzAgentur erhoben.

    Und ... ein GBI dürfte Vollzugsbeamter der Gemeinde sein. Dann wäre eine "Beschlagnahme" durchaus rechtlich in Ordnung, allerdings bedarf es dann eines entsprechenden Protokolls und einer darauf folgenden Strafanzeige.

    Ich persönlich halte das Beschaffen von privbaten Meldern für mehr als nur bedenklich. Erstens ist es eine rechtliche Grauzone, da es sich um ein Empfangsgerät handelt, das den Empfang des BOS Funks ermöglicht. Diese Empfänger haben in privaten Händen nichts verloren.
    Zum anderen, wenn die Gemeinde so klamm ist, das keine Melder für die Feuerwehr angeschafft werden, dann sollte man dieses mal hinterfragen. Eventuell ist ja auch eine Beschaffung nicht so notwendig, weil bei 10 Einsätzen im Jahr.... da reicht eine Sirenenalarmierung durchaus aus.

    Allerdings halten sich ja viele für wichtig, da muss dann auch für diese 10 Einsätze ein Melder her....

    r.

    PS: Ich bin nicht mehr in einer HiOrg, unter anderem, weil mir solch wichtige Leute, die alles besser Wissen (aber einen Zumischer nicht richtig anschliessen können), gehörig auf den Keks gingen.

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