Zitat Zitat von Florian Geeste
Ein Wehrführer ist oftmals Ehrenbeamter.

Ich bin kein Jurist, daher formuliere ich meine Gedanken mal als Frage:
Könnte es sein, dass der Wehrführer auch gewisse Vollzugsrechte hat und diese hier zur Anwendung kommen?
Ich bin auch kein Jurist, aber nicht jeder Beamter hat auch Vollzugsrechte. Dafür bruachts Vollzugsbeamte. Mein Betreuer an der Uni ist auch Beamter, aber das gibt im keine Rechte mir Zeug abzunehmen.

Der Wehrführer könnte vielleicht über das Hausrecht im Feuerwehrhaus verbieten einen Melder mitzunehmen (Aber auch das halte ich für zweifelhaft).

Sonst bleibt glaub ich außer einer (Ab/Er-)Mahnung, Ausschluß aus der Feuerwehr oder Anzeige nix.

(Ich hoffe ganz schwer dass außer einer Ermahnung nix weiter passiert. Ich halte alles weitere für übertrieben und unangemessen.
Wenn ich Wehrführer wäre, wär ich froh, wenn sich meine Leute so engagieren und FMEs selber kaufen. Wenn dann bei einer kleinen Schleife mehr Leute anrücken macht doch nix.
Die Aufteilung in verschiedene Schleifen wird ja zur Entlastung der Mannschaft gemacht. Wenn dann noch mehr kommen, warum nicht? Die werden sich nicht über die Belastung beschweren, daß zu viele Einsätze sind..... (Meine Erfahrungen beziehen sich auf eine Dorfwehr mit drei Fahrzeugen. Wenn es in größeren Wehren Gründe gibt die da heftig dagegen sprechen wär es super wenn da jemand was sagen könnte.... ))

duese