Wenn die Melder Eigentum der Leute sind, kann der Wehrführer die aufg keinen Fall einziehen. Er ist ja nicht die Polizei.
Ein Wehrführer ist oftmals Ehrenbeamter.

Ich bin kein Jurist, daher formuliere ich meine Gedanken mal als Frage:
Könnte es sein, dass der Wehrführer auch gewisse Vollzugsrechte hat und diese hier zur Anwendung kommen?


Grundsätzlich hat ja jede Medaillie zwei Seiten. Wir kennen hier nur die eine.
Wenn es wirklich so ist, dass die Melder ohne Vorwarnung und ohne andere Zusammenhänge eingesammelt wurden und einbehalten werden, wundere ich mich sehr über das Führungsverhalten.

Wie gesagt, vielleicht gibt es ja ganz andere Gründe die hier nicht genannt wurden.