Noch ne Frage hab ich,

wenn ich mit dem RTW zum Einsatz unterwegs bin nutze ich zusätzlich zum SoSi noch das Fernlicht (natürlich nur tagsüber) um auf uns aufmerksam zu machen. Hab die Erfahrung gemacht, dass man da scheinbar besser und vor allem früher wahrgenommen wird.

Einige Kollegen haben mich jetzt drauf aufmerksam gemacht, dass dies den Tatbestand der Nötigung erfüllen würde. ( Wie im normalen Straßenverkehr auch)

Stimmt das? Bei manchen BF Fahrzeugen läuft der Wechssel zwischen Fern- und abblendlicht ja zuschaltbar mit der SoSi-Anlage mit.

Grüße