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Thema: Aufblendlicht bei SoSi Fahrt

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Hallo!

    Springlicht oder auch intermitierendes Licht genannt, ist zunächst Grundsätzlich nach StVZO nicht zulässig. Soweit sind wir uns einig ...

    Es gibt aber Bundesländer die Ausnahmeregelungen erlassen haben nach denen diese Art von Lichtsignalen an Einsatzfahrzeugen verwendet werden dürfen. Es ist aber weiterhin keine Pauschale Erlaubnis, hierfür gibt es Einzelausfertigungen!

    Die Hersteller von Sondersignalanlagen haben zum Teil derartige Steuerungen bereits vorgesehen, weil es einige Bundesländer umsetzen.
    So weit.


    das bedeutet, weil es wonaders erlaubt ist, gilt aber nicht für alle das gleiche.
    I believe on Digitalfunk

  2. #2
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    198
    es gab hier vor ca. 2 jahren das thema des verbots, nach prüfung wurde springlicht weiterhin zugelassen.

  3. #3
    justme Gast
    Zitat Zitat von Andreas 53/01
    Hallo!

    Das hat aber zunächst nichts mit Blaulicht und Einsatzhorn zutuen, da geht es lediglich um alternative Anhaltesignale für die Polizei, und nicht wie oft falsch dargestellt neues " Martinshorn ".

    Klar, aber diese Ergaenzung der Sondersignalvorschriften begruendet sich doch auch auf einer landesweiten Verordnung IIRC, nicht auf einer wie auch immer gearteten bundesweiten?

  4. #4
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    Hallo,

    Zitat Zitat von Kai.Stollberg
    Das Verbot gilt schon überall, aber es gibt halt einige Bundesländer die sich nicht daran halten.
    Wo ist das Verbot niedergeschrieben? Wie kann es sein, dass sich BOS dann nicht daranhalten?

    Da mir praktisch täglich solche Fahrzeuge entgegenkommen, kann ich nur sagen das die Wirkung unerreichbar ist und das es bei mir noch nie zu einer gefährlichen Blendung gekommen ist. Ich finde da Blitz-RKL nachts wesentlich unangenehmer.
    Aus meiner Heimat sind mir keine Fahrzeuge mit Springlicht bekannt, jedoch war ich gestern in Augsburg und es flog ein entsprechend ausgerüstetes NEF an mir vorbei und ich muss sagen, die Wirkung von Springlicht ist absolut unübertroffen.
    ICh kann Kai auch nur in Bezug auf blaue Blitzer in der Nacht zustimmen, das ist sowas von furchtbar.

    Gruß
    Sebastian

  5. #5
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    Zitat Zitat von DaRake
    Wo ist das Verbot niedergeschrieben? Wie kann es sein, dass sich BOS dann nicht daranhalten?
    Es gibt ein Schreiben des Bundesverkehrsministeriums diesbezüglich. Leider finde ich das auf meiner Festplatte nicht wieder. Ist Anfang de Jahrtausends wie ein Ruck durch Deutschland gegangen. Viele haben es daraufhin damals in ihren Fahrzeugen stillgelegt. Müsste man mal nach googeln.
    Wieso sich einige Bundesländer, und hier insbesondere die Landespolizei, dann nicht daran halten kann ich auch nicht sagen, ist halt so.


    Zitat Zitat von Alex22
    wenn es einen stört und euch anzeigt habt ihr erstmal ein Problem
    Das kann schon sein. Aber ist in der bestimmt 20jährigen Geschichte des Springlichtes dies jemals passiert?
    Ich würde es riskieren, dann steht mein Name auch mal in einem Grundsatzurteil, was es dann wohl sein wird. *g*
    Gruß Kai Stollberg

    www.thw-oldenburg.de

  6. #6
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    Zitat Zitat von Kai.Stollberg
    Das kann schon sein. Aber ist in der bestimmt 20jährigen Geschichte des Springlichtes dies jemals passiert?
    Ich würde es riskieren, dann steht mein Name auch mal in einem Grundsatzurteil, was es dann wohl sein wird. *g*
    Ja dazu ist es bereits gekommen. Ein PKW Fahrer hatte damals einen windigen Anwalt, der aus Springlicht Lichtlupe gemacht hat und deswegen sein Mandat dachte er könne fahren wie es in der Praxis schon mal üblich sein kann. Finde aber leider das Gerichtsurteil gerade nicht.

    Meiner Meinung nach ist die Warnung der anderen Verkehrsteilnehmer durch Springlicht auch das Beste was es gibt. Aber trotzdem wurde es bei uns überall ausgebaut.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

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