Auszug aus der Gerichtsverhandlung:

Die Verteidigung habe auf Freispruch aus Mangel an Beweisen plädiert. Das Gericht habe strafmildernd die gute Sozialprognose des Angeklagten angerechnet, ebenso dessen Verlust des Arbeitsplatzes und die Tatsache,
dass er erhebliche Kosten für erhobene Gutachten zu tragen hat (nach Presseberichten etwa 60.000 Euro).

http://www.rth.info/news/news.php?id=751

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