Zitat Zitat von ilst19222
Tja tut mir leid,

in der Zeit wo die Daten ins Internet gestellt worden sind, gab es von München bezüglich der AAO ILS Bayern 4 Rundschreiben. In den Rundschreiben geht ganz klar davon herraus das es nur die Fahrzeugbezogene Alarmierung für Bayern geben wird.

Das sind die Worte von München

Gruß
Das Beispiel München kann gar nicht angewendet werden weil hier die Öffnungsklausel FEZ zum Tragen kommt. Das heißt dass die Stadt über ILS alarmiert wird, der Landkreis aber über eine eigene FEZ. In der Stadt rückt ja immer die BF aus; in Ergänzung die FF der jeweiligen Stadtteile. Im Landkreis wird IMMER die Ortsfeuerwehr alarmiert. Bei Bedarf zusätzliche Fahrzeuge der Nachbarfeuerwehren (z.B. DLK).