
Zitat von
DG3YCS
Hi Alex,
Ich mache das zb. bei jedem FuG (insbesondere BOS) welches ich aus einer nicht 100% sicheren Quelle bekomme sogar schriftlich (i.d.R. mehrere gleichzeitig). So laufe ich nämlich keine Gefahr mir an "heißen" Geräten die Finger zu verbrennen. Ich habe ja nachweißlich alles getan um sicherzugehen das ich tatsächlich der rechtmäßige Eigentümer bin!
Gruß
Carsten
hi,
ein ganz kleiner aber fataler Irtum! Du müßtest die Nummern VOR dem Ankauf prüfen lassen. Nach dem Kauf gehen die Geräte in Dein EIGENTUM über, und somit bist Du Haftbar.
Wenn ein bereits gekauftes Gerät sich als gestohlen erweisst, wird es von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt - und zwar ersatz und Geldlos bis zur endgültigen Klärung. Ob Du dann von dem evtl. Gefassten Dieb Dein Geld zurückbekommst kannst Du später in einem Zivilprozess klären lassen...
alles in einem besser vorher abklären, wenn Du im vorfeld nach den Gerätenummern zwecks überprüfung fragst wird ein "gauckler" schon vom verkauf abstand nehmen.
Gruß Tele.....
Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.