Du darfst/solltest nicht nur den Verlust der Polizei melden sondern du MUSST den Verlust melden.
Du darfst/solltest nicht nur den Verlust der Polizei melden sondern du MUSST den Verlust melden.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Da guck an ;)
Ich denke dann wurde bei uns was versäumt.
Entsprechend kann ich auch von der Polizei eine Überprüfung machen lassen wie bei IMEI-Numern von Handys?
Gruß
Tom
Hi Alex,Zitat von Alex22
wie kommst du denn darauf?
Sicherlich wird das bei der einen oder anderen Org. drch Dienstvorschrift so geregelt sein, aber zwingend ist das nicht!
Evtl. wird der das auch der Eigentümer(der natürlich in jedem Fall zu informieren ist),also die Stadt der Verein usw... bzw. dessen Beauftragter auch selbst erledigen.
Wenn es sein privater Melder war, ist es aber ganz alleine seine Sache.
@Tom77
Natürlich kannst du die Nummer auch der Pol und/oder dem Fundbüro Melden. Wenn dann der Melder auftaucht kann er gleich zugeordnet werden.
Wenn du ein Gerät kaufst und den Verdacht hast, dann aknnst du die Nummer auch bei der Pol überprüfen lassen. Einfach freundlich anfragen.
Ich mache das zb. bei jedem FuG (insbesondere BOS) welches ich aus einer nicht 100% sicheren Quelle bekomme sogar schriftlich (i.d.R. mehrere gleichzeitig). So laufe ich nämlich keine Gefahr mir an "heißen" Geräten die Finger zu verbrennen. Ich habe ja nachweißlich alles getan um sicherzugehen das ich tatsächlich der rechtmäßige Eigentümer bin!
Gruß
Carsten
Werd ich mal nachfragen wo das genau stand ..Zitat von DG3YCS
Dies wurde auf jedenfall für Bayern unter anderem in der Brandwacht bekannt gegeben ...
Werd am Dienstag mal unseren Gerätewart fragen wo das stand.
Edit ...
Hier war schonmal die Frage, leider ist die verlinkte Seite nicht mehr Online
http://www.funkmeldesystem.de/foren/...oto=nextoldest
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
hi,Zitat von DG3YCS
ein ganz kleiner aber fataler Irtum! Du müßtest die Nummern VOR dem Ankauf prüfen lassen. Nach dem Kauf gehen die Geräte in Dein EIGENTUM über, und somit bist Du Haftbar.
Wenn ein bereits gekauftes Gerät sich als gestohlen erweisst, wird es von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt - und zwar ersatz und Geldlos bis zur endgültigen Klärung. Ob Du dann von dem evtl. Gefassten Dieb Dein Geld zurückbekommst kannst Du später in einem Zivilprozess klären lassen...
alles in einem besser vorher abklären, wenn Du im vorfeld nach den Gerätenummern zwecks überprüfung fragst wird ein "gauckler" schon vom verkauf abstand nehmen.
Gruß Tele.....
Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.
Das ist nicht ganz richtig, es geht gar nicht erst in Dein Eigentum über. Der Verkäufer konnte Dir die Eigentumsrechte gar nicht erst übertragen da er ja diese schon nicht besessen hat.Zitat von Teletector
Genau das Problem hatte ich nämlich auch mal, hab die Nummer erst hinterher überprüft und schon war das Ding wieder weg...Wenn ein bereits gekauftes Gerät sich als gestohlen erweisst, wird es von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt - und zwar ersatz und Geldlos bis zur endgültigen Klärung. Ob Du dann von dem evtl. Gefassten Dieb Dein Geld zurückbekommst kannst Du später in einem Zivilprozess klären lassen...
Hab jetzt einen Titel gegen den Verkäufer, mache mir aber wenig Hoffnung das der mehr Wert ist als das Papier wo er drauf gedruckt ist....
Gruß,
Biermann
Am besten sagst dann ..
Das Teil wurde weggeschmissen weils unreparierbar kaputt war. :-)
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Stimmt, meinte BESITZ.....Zitat von Biermann
Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.
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