Das ist nicht ganz richtig, es geht gar nicht erst in Dein Eigentum über. Der Verkäufer konnte Dir die Eigentumsrechte gar nicht erst übertragen da er ja diese schon nicht besessen hat.Zitat von Teletector
Genau das Problem hatte ich nämlich auch mal, hab die Nummer erst hinterher überprüft und schon war das Ding wieder weg...Wenn ein bereits gekauftes Gerät sich als gestohlen erweisst, wird es von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt - und zwar ersatz und Geldlos bis zur endgültigen Klärung. Ob Du dann von dem evtl. Gefassten Dieb Dein Geld zurückbekommst kannst Du später in einem Zivilprozess klären lassen...
Hab jetzt einen Titel gegen den Verkäufer, mache mir aber wenig Hoffnung das der mehr Wert ist als das Papier wo er drauf gedruckt ist....