Hallo liebe Leute.
Ich brache Infos über eine neue Norm bzgl. Rüstwagen (evtl. auch HLF?) bezüglich eines Plasmaschneidgerätes. Hat da jemand Infos zu?
Viele Grüße
Thomas
Hallo liebe Leute.
Ich brache Infos über eine neue Norm bzgl. Rüstwagen (evtl. auch HLF?) bezüglich eines Plasmaschneidgerätes. Hat da jemand Infos zu?
Viele Grüße
Thomas
Servus!
Laut Beladeliste RW:
Quelle: RW nach DIN 14555 Teil 3, Ausgabe 06/2002Plasmaschneidgerät, Schnitttiefe bei Stahl: min. 20 mm; Schutzart IP 44 nach
DIN EN 60529 (VDE 0470 Teil 1); Luftversorgung muss durch
Druckgasbehälter für Druckluft und verdichteten Sauerstoff (Druckluftflaschen)
200 bar/300 bar möglich sein; Länge Brenner-Schlauch-Paket: min. 15 m;
Zuleitung H07RN-F5 x €2,5 nach DIN VDE 0282-4 (VDE 0282 Teil 4), Länge:
15 m, mit CEE-Stecker nach DIN EN 60309-2 (VDE 0623 Teil 20), 3P + N +
PE, 16 A 400 V, IP 44 nach DIN EN 60529 (VDE 0470 Teil 1). Ein sicherer
Betrieb des Plasmaschneidgeräts mit dem Stromerzeuger DIN 14685 (jedoch
mit einer Nennleistung ab 11 kVA) muss möglich sein.
Zubehör:
a) Druckminderer für Druckgasbehälter für Druckluft und verdichteten
Sauerstoff (Druckluftflasche) 200 bar/300 bar (ohne Druckluftflasche),
b) Verbindungsschlauch von Druckminderer zum Schneidgerät, Länge: über
2 m mit Schnellkupplungen,
c) zwei Stück Schweißer-Bügelbrille DIN EN 175 S 9 mit Glasfilter für
Brennstromstärken bis 100 A
Gruß
Alex
Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
Ja seit der neuen RW Norm sind auch Plasmaschneidgeräte zulässig.
In der HLF Norm habe ich nix gefunden, daß ein Plasmaschneidgerät vorhanden sein muß.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Ich danke euch vielmals. Das hat mir sehr weitergeholfen!
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