Wenn ich auch was dazu beitragen darf, bei uns ist die "19", in einer Landesrichtlinie als MTW bzw. als mobiles 4 M definiert,(sofern der bediener keinen eigenen Funkrufnamen hat).
-Land NRW
Gruß Jens
Wenn ich auch was dazu beitragen darf, bei uns ist die "19", in einer Landesrichtlinie als MTW bzw. als mobiles 4 M definiert,(sofern der bediener keinen eigenen Funkrufnamen hat).
-Land NRW
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