Hallo, wer weiss, wie es rechtlich in Bayern aussieht, wenn man im Sanitätsdienst - also bei größeren - Funkgeräte einsetzen möchte. Ist es irgendwo vorgeschrieben, dass man zum Beispiel 2 m Handfunkgeräte mit Kanal 49 und 51(ist bei uns fürs BRK) nehmen muss, oder tuns da auch die PMR Funkgeräte? Schon klar, dass wenn ich dann z.B. mit der FF über 2m Funk kommunizieren will, ich dann ein Problem habe. Aber da könnte man ja ein 2m Funkgerät im RTW haben, um mit der FF Kontakt aufzunehmen.

Weiss da jemand was drüber? Und wie gut (Reichweite, Haltbarkeit der Akkus usw) sind die PMR Funkgeräte? Was könnt ihr da empfehlen? Gut und günstigst natürlich.

Danke schon mal