In Deutschland gibt es nur die sogenanten Doppelhalter ,einmal für Taschenlampe (die gehört zwar nicht an den Helm ,den es ist ja eine Taschenlampe) und Zweitens mit einem Hohlrohr (für einen Kugelschreiber)und einen Flaschenöffner.Den Kugelschreiber für Atemschutzüberwachung und den Flaschenöffner für die Wasserflasche nach Atemschutzeinsatz braucht man öfter als die Taschenlampe am Helm.
Den mit der Taschenlampe am Helm gefährdet man sich nur selbst und die haben bis heute noch keine Zulassung als Helmlampe von irgendeiner BG und werden sie auch nicht bekommen . Also könnte bei deren Benutzung als Helmlampe der Versicherungsschutz durch die Fuk entfallen.

Mal drüber nachdenken was man macht!!!!!!!!

Gruß Alterlöschknecht

Einzige zugelassene Helmlampe gibt es bei der Grubenwehr