Hi,
das steht in der TR BOS im § 12
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Senderausgangsleistung
Für die maximale Ausgangsleistung von Sendefunkanlagen im BOS-Funk gelten folgende Grenzwerte:
1. Funkanlagen des nömL
- a) Relaisfunkstellen max. 15 Watt
- b) ortsfeste Sendefunkanlagen max. 15 Watt
- c) Fahrzeugfunkanlagen max. 15 Watt
- d) Handsprechfunkanlagen max. 2,5 Watt*
* (Ausnahmen bedürfen der besonderen Erlaubnis der zuständigen obersten Behörde)
- e) Digitale Alarmumsetzer (DAU) max. 15 Watt
2. Funkanlagen des nöF (für Festfunkverbindungen) max. 6 Watt
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Das sind die Maximalwerte, d.h. nicht unbedingt müssen diese Werte ausgeschöpft werden.
Dabei ist auch der folgende § 13 TR BOS und die EMVU Richtlinien zu beachten.
mfg
e.
Geändert von Ebi (04.05.2006 um 15:54 Uhr)
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge