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Thema: Petition zur Erweiterung der Kompetenzen des RettAss

  1. #1
    KugelFish Gast

    Petition zur Erweiterung der Kompetenzen des RettAss

    Hallo,

    ich wollte Euch mal auf den folgenden link stoßen. Normalerweise halte ich nicht viel von internet-Petitionen, allerdings handelt es sich um die offizielle Seite des Deutschen Bundestag - Petitionsausschuss:

    http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/b...PetitionID=110

    Ich würde mir wünschen, wenn so viele wie Möglich die Petition zeichnen, damit sich der Gesetzgeber endlich mal dieser Misere annimmt. Ich denke wir sind uns alle im klaren, dass die jetzige Ausbildung und Kompetenzregelungen des Rettungsassistenten untragbar sind.

    Grüsse

  2. #2
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    Is aber ne komische Adresse...
    Felix
    felix[null][null][null]@funkmeldesystem.de

  3. #3
    KugelFish Gast
    Das dachte ich mir zunächst auch. Geh einfach mal auf www.bundestag.de und klick auf "Petitionen" und dann landest du auf dieser Domain.

  4. #4
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    Felix
    felix[null][null][null]@funkmeldesystem.de

  5. #5
    Registriert seit
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    343
    Mann mann bist du schnell!

    Aber doppelt hält bestimmt besser!!!

    Siehe: http://funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?t=25263
    Grüße aus Augsburg

    Happyrescue

  6. #6
    KugelFish Gast
    Zitat Zitat von felix000
    Zugegeben ist etwas umständlich auf der von Dir genannten Seite müsstest du dann auf:

    ...dann haben Sie hier dazu die Möglichkeit... (ganz unten)

    Und dann auf:

    ...zu öffentliche Petitionen des Deutschen Bundestages

    und letztlich auf:

    Übersicht über Öffentliche Petitionen

    Soviel dazu.


    @happyrescue:
    Danke für den Hinweis, muss ich wohl überflogen haben (!!!)

  7. #7
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    198
    ........ist überhaupt ein gesetz wirklich für die präklinische notfallmedizin verbindlich??

    ich glaube nicht...........

    gesetzestexte genau subsummieren!

    ( wer nicht weis was subsummieren bedeutet nicht antworten, danke)

  8. #8
    Registriert seit
    05.10.2003
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    4.289
    Zitat Zitat von thorben1248
    wer nicht weis was subsummieren bedeutet nicht antworten, danke
    Ich weiß es nicht! Klär uns auf, damit wir weiterdiskutieren können!

    Gruß, Mr. Blaulicht

  9. #9
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von thorben1248
    ........ist überhaupt ein gesetz wirklich für die präklinische notfallmedizin verbindlich??

    ich glaube nicht...........

    gesetzestexte genau subsummieren!

    ( wer nicht weis was subsummieren bedeutet nicht antworten, danke)

    Das meinst du jetzt aber nicht ernst, oder???
    Grüße aus Augsburg

    Happyrescue

  10. #10
    Registriert seit
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    264
    Zitat Zitat von thorben1248
    ........ist überhaupt ein gesetz wirklich für die präklinische notfallmedizin verbindlich??

    ich glaube nicht...........
    Da hast Du selbstverständlich recht, der große Vorteil in der Präklinik ist, dass es sich um einen komplett rechtsfreien Raum handelt, in denen die Deutschen Gesetze nur als Rahmenempfehlung gelten...

    Jetzt mal im Ernst: Jedes Deutsche Gesetz gilt für jeden und überall auf den Boden der Bundesrepublik, also, was soll bitte dieser Kommentar?!


    Grüße

    Loxi

  11. #11
    Registriert seit
    27.06.2004
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    wer sich mal die rechtsnatur anschaut.....

    das ist nur eine rein rechtliche sictweise! nicht meine praktische!

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