@ Backdraft007

Glaube nicht, daß man sich da auf dünnes Eis bewegt.

Der besitz einer auch sendefähigen Anlage ist ja nicht strafbar.
Genauso wie bei Ebay häufig Betriebsfunkanlagen als BOS Geräte verschleudert werden, ist der besitz nicht strafbar.

Der betriebsbereite zustand hingegen ( also mit angelegter Spannungsversorgung und einem Strahler als Antenne ) ist nur mit Genehmigung erlaubt.

Ich denke mal das meintest du damit.

Und zur info ich finds auch absolut S....... was die Leute da bei Ebay alles Verscherbeln.

An alle : nich aufregen nur wundern.....

Gruß und ne einsatzarme Woche

Sebastian