Zitat von Alex22
Zu 1. Danke für den Hinweis .habe aber in dem Moment nicht dran gedacht .
Zu 2. kann ich nur ueingeschränkt Zustimmen
Frohe Ostern
M.k.G
Alterlöschknecht
Zitat von Alex22
Zu 1. Danke für den Hinweis .habe aber in dem Moment nicht dran gedacht .
Zu 2. kann ich nur ueingeschränkt Zustimmen
Frohe Ostern
M.k.G
Alterlöschknecht
Lautes Sprechen erhöht nicht die Reichweite des Funkgerätes !!!!!!!!!!
Außerdem das noch:!!
StGB §§328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion auslöst.
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