Nabend,
da das Thema etwas älter ist geht der Link leider nichtmehr.Hat den jemand die Möglichkeit die Liste neu hochzuladen?
Gruß firefighteropp
Nabend,
da das Thema etwas älter ist geht der Link leider nichtmehr.Hat den jemand die Möglichkeit die Liste neu hochzuladen?
Gruß firefighteropp
hochschieb
Mfg
http://funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?t=30237
lesen, verstehen, dementsprechend handeln
Geht nicht hierrum, da gab es mal von einem Hr. Hoppe eine ca. 350Seiten dicke Liste voll mit Frequenzen.Zitat von akkonsaarland
Die wird gesucht.
Danke im Vorraus
Mfg
in diesem thread
http://funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?t=30237
findet man folgenden link
http://funkmeldesystem.de/foren/show...34&postcount=7
darin findet man diesem link
http://www.ffw-sandelzhausen.de/
wenn man dort sucht findet man unter funk die liste
wenn man in dem link
http://funkmeldesystem.de/foren/show...34&postcount=7
weitersucht findet man
http://www.funkfrequenzen01.de/index001.htm
noch fragen?
das nächste mal kaue ich den mist vor
Zitat von akkonsaarland
wobei es den link auf der seite hoffentlich bald nicht mehr geben wird!!!
der webmaster hat entsprechend kenntniss und is aufgefordert worden diese datei zu enfernen... So was gehört nicht ins offenen internet!!!Unbefugtes Abhören und Weitergabe der Daten.
Das Abhören dieses Funkverkehrs ist strafbar mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren neben zivilrechtlichen Schadenersatzforderungen (vgl. §88 und §89 TKG). Entsprechende Frequenztabellen dürfen nicht zum Abhören dieser Frequenzen benutzt werden.
Einheiten, die in einem BOS-Funkkreis mithören wollen, müssen sich vorher regulär im Funkkreis bzw. bei der Leitstelle anmelden.
§ 88 TKG, Fernmeldegeheimnis (1) Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen der Inhalt der Telekommunikation und ihre näheren Umstände, insbesondere die Tatsache, ob jemand an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war. 2Das Fernmeldegeheimnis erstreckt sich auch auf die näheren Umstände erfolgloser Verbindungsversuche.
(2) Zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses ist jeder Diensteanbieter verpflichtet. 2Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch nach dem Ende der Tätigkeit fort, durch die sie begründet worden ist.
(3) Den nach Absatz 2 Verpflichteten ist es untersagt, sich oder anderen über das für die geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste einschließlich des Schutzes ihrer technischen Systeme erforderliche Maß hinaus Kenntnis vom Inhalt oder den näheren Umständen der Telekommunikation zu verschaffen. 2Sie dürfen Kenntnisse über Tatsachen, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen, nur für den in Satz 1 genannten Zweck verwenden. 3Eine Verwendung dieser Kenntnisse für andere Zwecke, insbesondere die Weitergabe an andere, ist nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere gesetzliche Vorschrift dies vorsieht und sich dabei ausdrücklich auf Telekommunikationsvorgänge bezieht. 4Die Anzeigepflicht nach § 138 des Strafgesetzbuches hat Vorrang.
(4) Befindet sich die Telekommunikationsanlage an Bord eines Fahrzeugs für Seefahrt oder Luftfahrt, so besteht die Pflicht zur Wahrung des Geheimnisses nicht gegenüber der Person, die das Fahrzeug führt oder gegenüber ihrer Stellvertretung.
§ 89 TKG, Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. 3§ 88 Abs. 4 gilt entsprechend. 4Das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt.
Wie poste ich falsch? Nachdem ich Google, das Wiki und die Suche erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich zwei bis fünf neue Themen, in den falschen Unterforen, mit kreativen Titel und undeutlichem Text, unter dem sich jeder etwas anderes vorstellen kann.
Zitat von Redbull
toll
gut das es einer gesagt hat, und deshalb lösch ich das jetzt auch sofort von meiner festplatte
und wenn du schon am klugscheissen bist, dann sag mir warum es bücher zu dem thema gibt die sich zigtausendfach verkaufen
p.s. auf deiner hp fehlt ein impressum
ist auch net 100% in ordnung, hab nur besseres zu tun als einen zusammenhanglosen text hierrein zu kopieren
Geändert von akkonsaarland (28.02.2007 um 22:09 Uhr) Grund: wenn wir es schon ganz genau nehmen
Schlauberger!!!Zitat von akkonsaarland
Den Link hab ich auch gefunden, nur das ich diese Seite nicht gesucht habe!
Es gab mal ein Word-Dokument mit ca. 350 Seiten, wo alle Frequenzen in Deutschland aufgelistet sind.
Mfg
Chris
auf der seite der feuerwehr sandelholz ist ein ca 350 starkes pdf file mit allen frequenzen.
auf funkfrequenz01.de ist das selbe nur aktuell!
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