Die Feuerwehr darf nicht selbstständig freigeben oder Umleiten. Aber in sachen Amtshilfe zur Polizei, kann die Fw unterstützen. Das heist im Auftrag darf man Umleiten und daher auch die grüne seite
Die Feuerwehr darf nicht selbstständig freigeben oder Umleiten. Aber in sachen Amtshilfe zur Polizei, kann die Fw unterstützen. Das heist im Auftrag darf man Umleiten und daher auch die grüne seite
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