Ich glaube, was du meinst könnte der steuerfreie Betrag für für ehrenamtliche Tätigkeiten erhaltene Aufwandsentschädigungen sein. Das waren zu DM-Zeiten 3.600 DM/p.a., wären 300 DM pro Monat, also 153,39 Euro, aufgerundet 154,00.

Das hat aber mit Absetzen nichts zu tun. Da steuerfreie Leistung kannst du hier auch (offiziell) nichts abestzen.

Angegeben werden muss die erhaltene ehrenamtliche Aufandentschädigung mit der Angabe der Organisation und Tätigkeit auf den Formularen der Steuererklärung, ist extra ein Feld für vorgesehen. Weitere Bescheinigugen sind nicht nötig. Solltest du solche Leitungen erhalten, wäre es für den Fall der Steuerprüfung geschickt, wenn das Wort "Aufandsentschädigung" auf der Überweisung auftauchen würde.