Seite 2 von 2 ErsteErste 12
Ergebnis 16 bis 17 von 17

Thema: anmeldepflicht für FuG 13 ??

  1. #16
    Registriert seit
    11.01.2003
    Beiträge
    987
    Also in NRW sind die FuG 13 erlaubt. Haben wir bei uns im Kreis z.b. Auf jeden RTW. Die RTW besatzung nimmt dann im Einsatz das tragbare 4m mit raus und dann mit ihrem Funkrufnamen üer das targbare 4meter.
    Unser Wehrführer hat auch ein tragbares 4meter. Der hat allerdings seinen eigenen funkrufnamen.

  2. #17
    Emsländer Gast

    Überfordert

    Und in NDS auch, wir habe genug davon. Hand- und Fahrzeuggeräte.

    Und ich gehe auch mal davon aus, dass es in Niedersachen die Sachbearbeiter hinbekommen. Ich bekomme es auch hin als SB *fg*. Aber mal im ernst, warum mmüßt oder wollt ihr euch eure Zeit dafür hergeben, wenn es Leute gibt, die dafür bezahlt werden. Ich z.B. 3 Wehren und es ist immer ein miteinander und nicht jeder für sich.

    Mag falsch liegen, aber ich denke das ist immer noch der beste Weg. Wenn es bei uns nicht so wäre, würde mir was fehlen und es würde vorallendingen was verkehrt laufen im miteinander.

    Gruß
    Der Emsländer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •