nach all den "technischen" klärungen mal fragen richtung rechtlicher zulässigkeit:
wo kommt ihr denn so her? ist bei euch der betrieb von 2m-feststationen generell möglich/zulässig? bei den fw in bayern können 2m-feststationen seit 2001 beantragt/genehmigt werden (ID2-0265.11-21 vom 20.03.2001).
kennt sich denn da jemand aus, welche handfunkgeräte als feststation betrieben werden dürfen?
gruß
reinhard