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Thema: 2m HFG in Funkzentrale

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    nach all den "technischen" klärungen mal fragen richtung rechtlicher zulässigkeit:
    wo kommt ihr denn so her? ist bei euch der betrieb von 2m-feststationen generell möglich/zulässig? bei den fw in bayern können 2m-feststationen seit 2001 beantragt/genehmigt werden (ID2-0265.11-21 vom 20.03.2001).
    kennt sich denn da jemand aus, welche handfunkgeräte als feststation betrieben werden dürfen?
    gruß
    reinhard

  2. #2
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    11.09.2005
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    3.360
    :-) ich denke in diesem Thread geht es ums machbare, nicht ums erlaubte

    Im Saarland sind feste Geräte in Fahrzeugen verboten in GH weiß ich net
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

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