eben das mit den 6 Watt ist doch etwas hardcore
vor allem fest eingebaut ist unter umständen doof wenn die RegTP auf dem Hof steht...
dann doch das modifizierte, kompatible Gehäuse, das kann man mitnehmen bzw verschwinden lassen
eben das mit den 6 Watt ist doch etwas hardcore
vor allem fest eingebaut ist unter umständen doof wenn die RegTP auf dem Hof steht...
dann doch das modifizierte, kompatible Gehäuse, das kann man mitnehmen bzw verschwinden lassen
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Hallo...
...naja das mit dem HFG ist auch mehr oder weniger gestrickt oder ?
Vor allem wenn man hier Tips liest den Kanalschalter elektrisch nach außen zu verlängern. Das ist dann auch nicht mehr im Sinne der BOS, oder ? Gegen ein HFG mit Außenantenne, Lautsprechermikrofon (aber bitte keins vom CB-Funk) und Batterieeliminator hab ich nix.
@paffenholz
Nette Homepage
gestrickt aber bei Bedarf unsichtbar :-)
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
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Hi,
passt zwar nicht so ganz, aber trotzdem mal diesen alten Beitrag als Erinnerung:
http://www.funkmeldesystem.de/foren/...ighlight=db0ft
mfg
Ebi
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
nach all den "technischen" klärungen mal fragen richtung rechtlicher zulässigkeit:
wo kommt ihr denn so her? ist bei euch der betrieb von 2m-feststationen generell möglich/zulässig? bei den fw in bayern können 2m-feststationen seit 2001 beantragt/genehmigt werden (ID2-0265.11-21 vom 20.03.2001).
kennt sich denn da jemand aus, welche handfunkgeräte als feststation betrieben werden dürfen?
gruß
reinhard
:-) ich denke in diesem Thread geht es ums machbare, nicht ums erlaubte
Im Saarland sind feste Geräte in Fahrzeugen verboten in GH weiß ich net
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
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