Dies ist auch ein Straftatbestand nach dem Strafgesetzbuch. §145 StGB
Missbrauch von Notrufen.
Geschieht ihm Recht, kein Mitleid.
mfg
Ebi
Dies ist auch ein Straftatbestand nach dem Strafgesetzbuch. §145 StGB
Missbrauch von Notrufen.
Geschieht ihm Recht, kein Mitleid.
mfg
Ebi
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
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