Für Mobilfunk:Zitat von Ebi
Der so genannte SAR-Wert gibt die maximale Strahlungsintensität des Handys an. SAR steht dabei für "Spezifische Absorptions-Rate" und wird in Watt/Kilogramm (W/kg) angegeben. Für die allgemeine Bevölkerung wird der SAR-Wert - gemittelt auf den ganzen Körper - auf 0,08 W/kg begrenzt. Der gesetzliche Grenzwert für die höchstzulässige Belastung für Teilkörperbereiche - wie den Kopf - liegt bei 2 Watt pro Kilogramm gemittelt über 10g Körpergewebe und ist in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) vom 16. Dezember 1996 verankert. Die 26. BImSchV gilt nur für ortsfeste Anlagen, also z.B. für Mobilfunkanlagen. Da Handys im Sinne der Richtlinie 1999/5/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 09. März 1999 zu den Funkanlagen zählen, werden sie von der 26. BImSchV nicht erfasst.
Derzeit gibt es für Handys nur Empfehlungen der ICNIRP und der Strahlenschutzkommission, nach denen der SAR-Wert maximal 2 Watt/kg betragen sollte.
Ebi,meld Dich mal bei mir :-)
Ciao Echelon