Also wenn ich mich recht entsinne, steht in genau dieser Anweisung auch irgendwo, daß im praktischen Sprechfunkbetrieb die Funkrufnamen sinnvoll abgekürzt werden können.Zitat von DocSteel
Da es im Kreis Segeberg bis auf wenige Ausnahmen keine Doppelbelegung der Nummern gibt, kann also auch der erste Teil der Funkkennung weggelassen werden, um den Funkverkehr auf das Nötigste einzuschränken (Was in der Anweisung ja auch gefordert wird).
Nur bei diesen wenigen Ausnahmen mit der Doppelbelegung wird der Organisationsschlüssel mitgesprochen, wobei hierbei auch oft das "Segeberg" wegfällt. Bsp: "Pelikan _ 90-19-1"
Meineswissens ist es bei dieser Praxis noch nie zu nennenswerten Problemen oder Verwechslungen gekommen, sondern funktioniert wunderbar.